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Vertragsbedingungen der vub Paperboy GmbH

§ 1 Vertragsgegenstand

vub stellt der Organisation eine Software (vub| Paperboy) zur Verfügung, die den Nnutzern regelmäßig digitale Inhaltsverzeichnisse für Abonnements zur Nutzung in der Organisation liefert.

§ 2 vub | Paperboy: Leistungsumfang

1. Der vub| Paperboy ist eine webbasierte Anwendung, die von vub programmiert und gehostet wird.
2. Die Organisation erhält eine an den grafischen Auftritt der Organisation angepasste Introseite, die von der Organisation über ein CMS-System mit eigenem Inhalt befüllt werden kann.
3. Die Organisation erhält die Rechte für eine organisationsbezogene Rechtevergabe an die Nutzer der Organisation.
4. Der vub| Paperboy zeigt auf der Displayseite (Schaufenster) eine eigene Übersicht mit Cover, Titel und Ausgabedatum. Der Nutzer kann die Auswahl am Bildschirm filtern, sortieren, alphabetisch oder mit einer Datenbankabfrage durchsuchen sowie je Abonnement eine Detailanzeige aufrufen.
5. Die jeweilige Detailanzeige führt das zum Abo gehörige, letztverfügbare Inhaltsverzeichnis auf, soweit dieses rechtzeitig und aktuell von der herausgebenden Organisation zur Verfügung gestellt wird.
6. Der vub| Paperboy ermöglicht es dem Nutzer, als My Paperboy ein eigenes Konto einzurichten und dort eigene Abonnements auszuwählen, Artikel zu markieren oder einen Alert anzulegen.

§ 3 Hosting

Der vub| Paperboy ist eine webbasierte Anwendung, die von vub über das Internet zur Verfügung gestellt wird. Sämtliche Bestandteile der Software werden technisch ausschließlich bei und von vub gehostet.

§ 4 Einrichtung, Schulung

vub spricht die konfigurierbaren Anforderung im Rahmen eines Softwareprojekts mit der Organisation ab und führt auf Anforderung eine Schulung der Mitarbeiter der Organisation durch.

§ 5 Aktualität

vub aktualisiert die der Organisation bereitgestellten Daten täglich, sobald die herausgebende Organisation die Daten bereitgestellt hat. Von vub wird keine Garantie für die Vollständigkeit und Aktualität der einzelnen Datensätze übernommen.

§ 6 Schutzrechte

Die Organisation erkennt an, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Bestandteile der Softwareanwendung vub| Paperboy Gegenstand urheberrechtlicher Schutzrechte von vub sind und nutzt diese nur im vertragsgegenständlichen Umfang. Keinesfalls werden Daten ausgelesen und in maschinenlesbarer Form weitergegeben oder weiterverarbeitet.

§ 7 Preise, Abrechnung und Bezahlung

1. Es gilt die jeweils zum 30.6. des Vorjahres bekannt gemachte Preisliste.
2. Die erstmalige Konfiguration stellt vub nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung.
3. Eine Schulung kann online und per Telefon, auf Wunsch der Organisation durchgeführt werden und wird von vub mit einmalig 250,00 € zzgl. ges. Mwst. abgerechnet.
4. Schulungen in den Räumen der Organisation werden mit 450,00 € zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.
5. Als Lizenz für den vub| Paperboy berechnet vub eine Pauschale entsprechend der Anzahl während der Laufzeit eingerichteter Abos.
6. Wenn die Organisation mehr als ein vub| Paperboy-Abo lizensiert und mit jeweils separat dort eingerichteten Abos parallel zueinander betreibt, erhält sie ab dem zweiten vub| Paperboy-Abo einen Nachlass von 15%. Werden mehr als zehn vub| Paperboy-Abos lizensiert, erhöht sich dieser Nachlass auf 30 %. Werden mehr als zwanzig vub| Paperboy-Abos lizensiert, erhöht sich er Nachlass auf 45%. Hinsichtlich der Stufe gemäß Abs.5 wird jedes vub| Paperboy-Abo separat betrachtet.
7. Anpassungen, individuelle Abänderungen oder Erweiterungen werden im Rahmen eines Projektes gemeinsam definiert, in einem Pflichtenheft festgehalten, von vub entsprechend angeboten und von der Organisation beauftragt und entsprechend dem Auftrag abgenommen.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

1. Der Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren.
2. Im Folgenden verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr und kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderjahrs gekündigt werden.

§ 9 Vertragsänderung - Salvatorische Klausel

1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
2. Sollte dieser Vertrag lückenhaft oder eine seiner Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile davon nicht beeinträchtigt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Regelung zu treffen, die der unwirksamen bzw. lückenhaften Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
3. Gerichtsstand ist Köln.

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